Skip to main content

News

Wahlprüfsteine zur Berliner Abgeordnetenhauswahl 2021

Am 26.09.2021 finden in Berlin die Wahlen zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus statt. Doch wie stehen die Parteien zur Angelei und den Angelvereinen?

Foto: cbies - stock.adobe.com

In der Anglerschaft schlagen aktuell die Wellen hoch bezüglich der Überarbeitung der Landesfischereiordnung. Doch gibt es auch noch andere Probleme, die uns Angler bewegen.

Immer wieder müssen Vereinsgelände für Bauprojekte aufgegeben werden. Änderungen in Naturschutzgebietsverordnungen führen zu Einschränkungen in der Ausübung der Angelfischerei und immer wieder hat man das Gefühl, dass Entscheidungen nicht auf Basis von Fakten, sondern ideologisch geleitet sind.

Mit unseren neun Wahlprüfsteinen zur Abgeordnetenhauswahl haben wollen wir von den aktuell im Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien wissen, wie Sie zu diesen Themen stehen und was Sie ggf. für Lösungen anstreben. um diese Missstände zu beheben.

Wahlprüfsteine des VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. zur Abgeordnetenhauswahl 2021

 

1.       EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL)

Welche konkreten Maßnahmen zur Durchgängigkeit der Fließgewässer (Umsetzung der WRRL) im Land Berlin planen Sie in der kommenden Legislaturperiode umzusetzen? Oder sehen Sie die Ziele der WRRL als zu ambitioniert an?

Die zahlreichen Schleusen in den Bundeswasserstraßen und weitere Querverbauungen in den Berliner Fließgewässern sorgen dafür, dass Fischen ihre Wanderungen z. B. zu Laichplätzen nicht mehr wahrnehmen können. So gibt es seit den 60iger Jahren keine Barben mehr in Berlin. Wenn die Umsetzung der WRRL nicht erfolgt, hätte dies möglicherweise Strafzahlungen an die EU zur Folge.

2.       Landesfischereiordnung (LFischO)

Die Änderungsvorschläge in den Beteiligungsverfahren zur Novellierung der Landesfischereiordnung sind bekanntlich für die Senatsverwaltung nicht bindend. Wie stellt Ihre Partei sicher, dass die Interessen der Fischerei gewahrt bleiben und keine „Landesfischereiverhinderungsverordnung“ resultiert?

Die Novellierung der Landesfischereiordnung steht seit einiger Zeit an. Das Beteiligungsverfahren ist beendet. Es gibt von Seiten der Naturschutzverbände Vorschläge, die das Angeln und die Ausübung der Berufsfischerei, wenn sie denn umgesetzt werden, stark einschränken würden (Anfütterverbot, Hälterungsverbot, Otterschutz). Es stellt sich die Frage, ob es dann noch eine FISCHEREIVERORDNUNG ist oder eine weitere Natur- und Tierschutzregelung, die dem Zweck der Verordnung widerspricht, eben eine Landesfischereiverhinderungsverordnung. Die Grundlage für die Novellierung (Anpassung an das EU Recht) wird dagegen in den bisher vorliegenden Entwürfen kaum erreicht (invasive Arten).

3.       Landesfischereibeirat

Wie sehen Sie das Gremium „Landesfischereibeirat“, das seit über einem Jahr nicht mehr einberufen wurde?

§ 38 (2) des Landesfischereigesetzes sagt: Der Landesfischereibeirat berät die für das Fischereiwesen zuständige Senatsverwaltung in allen das Fischereiwesen betreffenden grundsätzlichen Fragen; vor dem Erlass von Rechtsverordnungen ist er zu hören. Ist Fischerei so unwichtig oder gibt es keinen Beratungsbedarf der Senatsverwaltung von Fachleuten/Betroffenen?

4.       Mischwasserkanalisation/Nährstoffeinträge

Wie werden Sie Druck auf das landeseigene Unternehmen Berliner Wasserbetriebe ausüben, die Nährstoffeinträge in die Berliner Gewässer vor allem über die Mischwasserkanalisation zu verringern?

Jedes Jahr aufs Neue ist die Mischwasserkanalisation im zentralen Berliner Stadtgebiet überlastet und die Abwässer fließen ungehindert in die Oberflächengewässer. Die extremen Nährstoffeinträge führen dann zu sehr schnell ablaufenden Abbauprozessen, die dabei aber den im Wasser vorhandenen Sauerstoff komplett verbrauchen, sodass er für die weiteren Lebewesen (insbesondere Fische) nicht mehr zur Verfügung steht. Es kommt daher immer wieder zu Fischsterben in den betroffenen Bereichen. Generell hat Berlin ein Problem mit Nährstoffeinträgen in die Gewässer, was auch zu hohen Konzentrationen von Blaualgen verbunden mit teilweisen Badeverboten führt.

5.       Naturschutzgebiete: Angelverbot vs. Erlaubnis für Berufsfischerei?

Wie stehen Sie zu dem Widerspruch, dass in Naturschutzgebietsverordnungen oft die Ausübung der Berufsfischerei erlaubt ist, die Angelfischerei, die eine wesentlich selektivere Entnahme von Fischen darstellt, jedoch verboten ist?

In der Verordnung zum Naturschutzgebiet Pfaueninsel ist z.B. ein Schutzzweck natürliche Lebensräume der in der FFH-Richtlinie Anhang II gelisteten Arten (z. B. Rapfen, Biber und Fischotter) zu gewährleisten. Es ist ferner verboten, wildlebenden Tieren nachzustellen. Eine Ausnahme davon stellt allerdings die ordnungsgemäße Ausübung der Erwerbs- oder Nebenerwerbsfischerei dar. Diese stellt mit ihren Fanggeräten allerdings für die genannten Arten sehr wohl eine Gefährdung dar. Die – leider – verbotene Ausübung der Angelfischerei dagegen ermöglicht das Zurücksetzen von gefangenen Rapfen. Fischotter sowie Biber werden mit der Handangel erst gar nicht gefangen. Der Eingriff der Angelfischerei ist also dem Schutzzweck gegenüber viel geringfügiger.

6.       SPAN-Grundstücke und Castingsport

Der Druck auf Flächen im Land Berlin nimmt immer mehr zu. Wie steht Ihre Partei zu der Nutzung von SPAN-Geländen durch Angelvereine und wie sichern sie die Nutzungsmöglichkeiten von anderen Sportgeländen?

Zahlreiche Angelvereine haben ihre Gemeinnützigkeit aufgrund der Ausübung des Sports (Castingsport) und nutzen Gelände, die der SPAN unterliegen. Da es in Berlin einen Zuzug von Einwohnern gibt, werden immer mehr Wohnungen benötigt. Kleingartenflächen werden aus diesem Grunde schon umgenutzt. Auch der Naturschutz benötigt immer weitere Flächen (Hochwasserschutz). Wie wollen Sie sicherstellen, dass die SPAN Flächen unangetastet bleiben?

Es gibt nur wenige Sporthallen, die für die Ausübung des Castingsports geeignet sind (zu geringe Deckenhöhe). Mit zahlreichen anderen Sportlern konkurrieren die Castingsportler um die begehrten Hallennutzungszeiten im Winterhalbjahr. Ähnlich sieht die Situation auf den Sportplätzen für Wettkämpfe aus.

7.       Lobbyismus/Transparenz

Wie steht ihre Partei zu einem Transparenzregister, in dem Mitgliedschaften in Vereinigungen von Abgeordneten und Angestellten in leitender Funktion in Behörden aufgelistet werden und wie könnte dieses aus Ihrer Sicht ggf. aussehen?

Entscheidungen in jüngster Zeit lassen vermuten, dass es nicht nur finanziell bestimmten Lobbyismus, sondern auch durch ideologischen, nicht immer von Sachargumenten unterfütterten Lobbyismus gibt. Im Sinne eines bürgerlichen Engagements wäre es aber sinnvoll, sich mit den jeweiligen Sachargumenten der anderen Seite auseinanderzusetzen. In diesem Sinne wäre es interessant zu wissen, welche Entscheidungsträger, egal ob in der Politik oder in der Senatsverwaltung, in entsprechenden Organisationen eine Mitgliedschaft oder gar eine Rolle als Funktionär in den Vereinigungen unterhalten. Uns ist klar, dass hier der Datenschutz eine Rolle spielt und es ist auch nicht wichtig, ob ein Entscheidungsträger am Wochenende in einem Verein Fußball spielt. Wenn er aber im Vorstand des ADAC Landesverbands Berlin, eines Naturschutzverbands (BUND, NABU, …) oder in einem der beiden Berliner Anglerverbände Mitglied ist, kann das einen Hinweis auf Entscheidungen geben.

8.       Angelfischerei im Koalitionsvertrag

Wenn ihre Partei an einer zukünftigen Regierung beteiligt ist, würden sie das Thema Freizeitfischerei in einen Koalitionsvertrag einbringen? Wenn ja, in welcher Form?

9.       Anglerinnen und Angler in Ihrer Partei (Bonusfrage)

Die Regierung soll einen Querschnitt der Bevölkerung darstellen. Laut Allensbacher-Umfrage zu den beliebtesten Sportarten Deutschlands haben 2020 knapp 8% angegeben, dass sie angeln. Nennen Sie uns die aktuelle Anzahl an Anglerinnen und Anglern in Ihrer Fraktion?