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Alle (guten) Dinge sind drei - Das Drama um die Infoflyer der WSP

Heute, am 06.04.2020 wurde der 3. Infoflyer der Wasserschutzpolizei rund um den Wassersport veröffentlicht.

Viele werde sich sicherlich sagen "Was für ein Hick Hack!". Ende März veröffentliche die Wasserschutzpolizei einen Flyer zum Thema "Wassersport trotz COVID-19". Dier war sehr frustrierend für die Wassersportler und Angler, da er sich sehr klar an der Eindämmungsverordnung orientierte, die für Sportanlagen keine großen Interpretationsspielräume lässt. Hier war lediglich unklar, warum Boote in Marinas auch wie Sportanlagen bewertet wurden, da das Vermieten von Bootsliegeplätzen genau wie der Bootsverleih eine Dienstleistung ist. Letztere, der Bootsverleih ist ausdrücklich genehmigt.

Nachdem am 01.04. dann die Meldung kam, dass Angeln nicht von §14 Abs. 3 i der "Coronaverordnung" gedeckt sei und somit verboten war überschlugen sich dann die Meldungen. Zwei Tage später, am 03.04. ruderte die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) dann zurück und hat den "Angelsport" doch als Tätigkeit im Sinne von "Individualsport und Bewegung" eingestuft. Das war wohl für viele wie ein Dammbruch und die Wasserschutzpolizei überarbeitete ihren Flyer in der Form, dass Sportanlagen nun für den individuellen Wassersport öffnen dürfen. Dies versetzte die Vereine jedoch in Probleme, da ein Informationsflyer erstmal keine Rechtsgrundlage darstellt. Im Falle des Falles würde man hier eventuell über einen Verbotsirrtum (§17 StGB, §11 OWiG) sprechen können. Die in dem Infoflyer dargestellte Ausnahme für Wassersportvereine ließ sich so nicht aus der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ableiten. Das war wohl auch der Grund, warum der Flyer nach nicht einmal 24 Stunden wieder depubliziert wurde.

Heute, am 06.04.2020 wurde ein neuer Flyer "Wassersport trotz COVID-19" veröffentlich, der fast den Stand von Ende März wieder darstellt: Vereine sind Sportanlagen und somit ist die Nutzung der Boote nicht möglich. Lediglich Marinas werden jetzt als Dienstleister angesehen. Somit ist nach aktueller Sachlage das Angeln in Berlin erlaubt, aber, sofern das Boot in einem Verein liegt, die Nutzung des Bootes nicht.