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Novelle der Landesfischereiordnung sorgt für Unmut in der Berliner Anglerschaft

Nach einem Interview mit Lars Dettmann, Geschäftsführer vom Landesfischereiverband Brandenburg-Berlin e.V., im RBB-Angelpodcast „Angebissen“ sowie einer Meldung vom 29.04.2021 auf www.rbb24.de fürchtet die Berliner Anglerschaft teilweise um die künftige Ausübung ihres Hobbies.

In der Tat enthält der Entwurf zur Novellierung der Berliner Landesfischereiordnung, der uns im Frühjahr 2020 zur Stellungnahme zuging, einige Änderungen, die den Anglerinnen und Anglern nicht wirklich schmecken dürften. Dazu gehören u.a. das Anfütterverbot und das Verbot des Hälterns gefangener Fische, beide Verbote werden weder durch die Umweltverbände als Befürworter noch durch die Senatsverwaltung als vorschlagende Institution ausreichend begründet. Wissenschaftlich erhobene Daten in Niedersachsen, die eine positive Nährstoffbilanz durch Anfüttern und dadurch gesteigerte Entnahme von bestimmten Fischarten und damit Nährstoffen belegen, wurden bisher ignoriert. Dies legt nahe, dass es hier vorrangig um die Durchsetzung ideologischer Forderungen geht anstatt um fachlich begründete Maßnahmen, die dem Gewässer wirklich zu Gute kämen.

Der große Aufreger, dass die Formulierung „Das Zurücksetzen eines Fisches nach dem Fang ohne vernünftigen Grund ist verboten.“ ist unserer Ansicht nach keine wesentliche Änderung gegenüber der alten Regelung. Das Tierschutzgesetz verlangt bereits einen solchen vernünftigen Grund für den Fang eines Fisches, was soll also so schlimm daran sein, auch für das Zurücksetzen einen solchen zu benötigen? Wie Lars Dettmann ausführt, kann man beim Angeln – im Gegensatz zur Jagd – nicht erkennen, welcher Fisch unter Wasser den Köder frisst. Aus diesem Grunde gibt es auch keine heimische Süßwasserfischart, die nach Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt ist. Man könnte nicht verhindern, dass auch diese an den Haken geht. Es gibt nur einen Schutz über das Fischereirecht für bestimmte Arten, die dann schonend zurückgesetzt werden müssen. Gleiches gilt für Fische, die während ihrer Schonzeit gefangen wurden oder die einem Mindestmaß oder dem Entnahmefenster (das gibt es in Berlin in einigen Gewässern ebenfalls bereits jetzt) unterliegen.

Ein vernünftiger Grund für das Fangen von Fischen, ist u.a. die Nutzung als Lebensmittel. Daraus ergibt sich für uns im Umkehrschluss, dass eine nicht sinnvolle Verwertbarkeit eines gefangenen Fisches als Lebensmittel ein vernünftiger Grund ist, diesen zurückzusetzen. Es kann nicht im Sinne des Tierschutzes und im Interesse der Senatsverwaltung sein, dass jeder gefangene Fisch getötet werden muss, obwohl er keiner sinnvollen Verwertung zugeführt werden kann. Einen Barsch von 10 cm Länge kann man genauso wie einen 300 g schweren Brassen nicht sinnvoll verwerten, womit für uns der vernünftige Grund gegeben ist, diesen Fisch zurückzusetzen. Gleiches gilt für einen großen Hecht, der eben für den Bestandserhalt eine wichtige Rolle spielt. Das Fischereiamt erbrütet alljährlich Hechteier, da die natürliche Vermehrung aufgrund mangelnder Laichplätze in Berlin nicht ausreichend ist. Es kann nicht sein, dass die übergeordnete Senatsverwaltung nun diese Bemühungen dahingehend konterkariert, dass ein Angler einen potenten Laichhecht nun zwangsläufig entnehmen müsste. Der Umgang mit dem gefangenen Fisch ist davon vollkommen zu trennen. Eine minutenlange Fotosession mit einem gefangenen Fisch halten wir ebenfalls für keine vernünftige Handlung.

Viel wichtiger ist, dass im bisher vorliegenden Entwurf, der mit der Anpassung an EU-Recht begründet wurde, genau diese nicht erfolgte. Der ursprünglich aus Nordamerika stammende Kamberkrebs, der auf der EU-Liste der invasiven Arten steht, hat in Berlin ein Mindestmaß. Er muss also laut EU-Vorschriften entnommen werden, der Angler darf ihn aber unter einer Länge von 8 cm gar nicht entnehmen. Eine Regelung für die Dreikantmuscheln fehlt ebenfalls. Fische unter 5 cm Länge dürfen nach bisheriger Regelung nicht entnommen werden, was ebenfalls der Reduktion von invasivem Arten (Blaubandbärbling) entgegensteht.

Tatsächlich kann man insgesamt zu der Einschätzung kommen, dass es vorwiegend darum geht, die Angelfischerei und die Berufsfischerei einzuschränken oder am liebsten ganz verbieten zu wollen, wenn man die weiteren Änderungen betrachtet, die wir hier nicht erwähnt haben. Die Beweggründe hierzu bleiben aber verborgen. Beides, eine starke Einschränkung sowie gar ein Verbot wären sehr schade und würden vielen gesellschaftlichen positiv zu wertenden Trends entgegenstehen, so z. B. die Bewegung rund um regionale, nachhaltige Lebensmittel, der Aufenthalt an der frischen Luft und in der Natur, der Wertschätzung der Natur und nicht zuletzt in Zeiten der eingeschränkten Reisemöglichkeiten auch der familiäre Angelausflug, der all die vorgenannten Punkte miteinander verbindet. Wer frischen Fisch essen möchte, dem sollte der Fang dieses Fisches nicht verwehrt werden. Der Fisch, bei Lidl/Aldi oder Denn’s/Biocompany hatte in seiner Aquakultur oder im Schleppnetz keinen so schonenden Umgang erlebt, wie er ihn durch uns Anglerinnen und Angler erfährt.

In diesem Sinne hoffen wir zusammen mit Lars Dettmann, dass die Vernunft in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über die aus unserer Sicht ideologisch geprägten geplanten Änderungen siegt und die Novelle nach einer fachlichen Prüfung auch die geplanten Ziele erfüllt.