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Erste Lockerungen seit heute in Kraft ...

Am 21.04. wurde eine neue "Coronaverordnung" verabschiedet die u.a. auch Lockerungen für die Nutzung von Sportanlagen vorsieht.

Mit heutigem Datum ist eine Neufassung der „Coronaverordnung“ in Kraft getreten, die weiträumige Lockerungen vorsieht. Hieß es bisher sinngemäß im § 1 der Verordnung „Wenn keine der folgenden Ausnahmen auf Sie zutrifft haben Sie an ihrem ständigen Wohnsitz zu bleiben und diesen nicht zu verlassen.“ heißt es nun sinngemäß, dass Kontakt zu anderen Personen auf ein notwendiges Minimum zu beschränken ist und min. 1,5 m Abstand einzuhalten sind.

Ferner wurde die Nutzung von Sportanlagen wieder in Teilen freigegeben. Kurz zusammengefasst darf man unter Auflagen wieder Sportanlagen/Vereinsgelände betreten und somit zu seinem Boot gehen und rausfahren.

Doch Achtung: Laut einem Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, das der Berliner Seglerverband veröffentlicht hat, ist das Slippen von Booten ebenfalls unter strengen Auflagen gestattet. Wir warten momentan noch auf eine Bestätigung der Senatsverwaltung für Gesundheit (SenGPG), da es Anfang des Monats bezüglich der Infoflyer der Wasserschutzpolizei auch schon Verwirrungen gab, welche Senatsverwaltung denn die Verordnung interpretieren darf.

Wir bitten daher alle Sportfreunde sich noch 1-2 Tage zu gedulden bis eine finale Klärung vorliegt. Es scheint aber vieles daraufhin zu deuten, dass wir am 1. Mai traditionell die Raubfischrute vom Boot aus auswerfen dürfen :-)

Wir halten euch auf dem Laufenden und möchten bis dahin schonmal auf die Ausführungen der Senatsverwaltung für Sport verweisen, die wir grundsätzlich als schlüssig ansehen.

Petri Heil

Das Präsidium