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Wie könnten erste Lockerungen für Angelvereine aussehen?

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

der 1. Mai und damit das Ende der Schonzeit für Raubfische rücken näher und es ist spürbar, dass die Angler nicht nur ans Wasser, sondern auch wieder aufs Wasser wollen. Dies ist für die meisten Sportfreunde bisher nicht möglich, da die Vereinsgelände größtenteils als Sportanlagen zu werten sind und nach § 4 der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung geschlossen bleiben müssen.

 

Nach rund einem Monat der Kontaktbeschränkungen, die, wenn man sich den Verlauf der Neuinfektionen anschaut ihre Wirkungen nicht verfehlt haben, wird in der Politik seit vergangener Woche über schrittweise Lockerungen nachgedacht. Dies ist für Landessportbund (LSB) sowie für uns auch ein Grund sich Gedanken zu machen, wie das Jahr, zumindest in der näheren Zukunft, weiter verlaufen könnte. Welche Lockerungen kann man sich aber vorstellen, die ohne scheinbar größeres Infektionsrisiko möglich wären? Das Thema ist nicht so einfach zu behandeln, wie man sich das vorstellt. Daher hat der Landessportbund seine Fachverbände am Dienstag, dem 14.04. gebeten ihm mitzuteilen, wie erste Lockerungen für die jeweiligen, vom Fachverband vertretenen Sportarten, aussehen könnten.

Diesem Anliegen sind wir selbstverständlich nachgekommen und haben 11 Punkte formuliert, unter denen unserer Meinung nach die meisten Vereine zumindest die Nutzung der Steganlagen wieder ermöglichen könnten. Dass sich damit kein reguläres Vereinsleben durchführen lässt sollte allen klar sein. Jedoch sind wir der Meinung, es wäre den Vereinen möglich, bei Beachtung der hier angedachten „Auflagen“ zumindest den Zugang zu Booten und die grundlegende Öffnung der Vereinsanlagen möglich zu machen.

Wir würden uns stark wünschen, dass erste Lockerungen noch kurzfristig möglich sind, um die Vereinsgelände von den Booten im Winterlager wieder befreien zu können, damit die Vereinsanlagen nach einer umfänglichen Rücknahme schnell wieder betriebsfähig sind.

Derzeit möchte sicherlich keiner von uns diese Entscheidungen treffen müssen, denn wie man gerade der Tagespresse entnehmen kann, sind Fehlentscheidungen möglich. Während die einen der Meinung sind, dass die Maßnahmen alle überzogen sind, werden auf der anderen Seite des großen Teichs Vorwürfe immer lauter, dass in China und seitens der Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Pandemie viel zu locker betrachtet wurde. Lokalpolitisch dürften diese beiden Lager auch in unserem Handlungsbereich genauso so bestehen. Daher sind wir gewissermaßen froh, dass wir in diesem Fall nicht zu den Entscheidungsträgern zählen. Wir hoffen also weiterhin auf das gute Gespür der Politik und deren Berater, die den statistischen Angaben entsprechend bisher anscheinend nicht allzu viel falsch gemacht haben. Zu diesem Urteil kann man kommen, wenn man sich den Pandemieverlauf in Berlin und Deutschland betrachtet.

Ob und inwiefern von der Politik verabschiedete Lockerungen dann innerhalb der Vereine umgesetzt werden, obliegt natürlich den Vereinsvorständen. Jeder Verein ist etwas anders strukturiert und organisiert, so dass vom Vorstand abzuwägen ist, inwiefern die Auflagen für Lockerungen umzusetzen und einzuhalten sind. Daher appellieren wir an alle Mitglieder eines jeden Vereins die Vorstände nicht zu drängen, was die Umsetzungen von Lockerungen angeht. Auch als Vereinsvorstand möchte man aufs Wasser und ist sicherlich nicht darauf aus, seine Mitglieder unnötig in ihren Handlungsräumen zu beschneiden. Allerdings stehen bei Wahlen für Vorstandsämter die Kandidaten in der Regel nicht Schlange und so sollten wir denjenigen, die bereit waren Verantwortung zu übernehmen, jetzt keine Steine in den Weg legen, sondern dankbar sein, dass Sie jetzt dieses sicherlich nicht einfache Amt ausüben.

Wir wünschen allen Anglern weiterhin alle Gute, Gesundheit und im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten „Petri Heil“.

Der Vorstand des VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.