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EU-Wasserrahmenrichtlinie umsetzen - JETZT!

Die Berliner Gewässer sollen biologisch und chemisch einen guten Zustand erreichen. Das fordert die Wasserrahmenrichtlinie ...

Am heutigen Tag, dem 09. August 2021, übergeben Mitglieder der Wassernetz-Initiative ihre Forderungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Berlin und Brandenburg an die Landespolitik in Berlin und Brandenburg, um so mit Nachdruck und vor den Berliner Abgeordnetenhauswahlen auf notwendige Aufgaben und bisherige Versäumnisse bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hinzuweisen.

Um 9:30 Uhr findet die Übergabe der Forderungen auf dem Vorplatz des Abgeordnetenhauses statt. Danach geht es nach Potsdam, wo um 12:30 Uhr die Forderungen vor dem Brandenburger Landtag an die Brandenburger Politikerinnen und Politiker übergeben werden. Anschließend geht es nochmal nach Berlin, um im Rahmen einer Begehung des Fredersdorfer Mühlenfließes die Probleme der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie mit Lokalpolitikern zu diskutieren.

Hintergrund

Seit dem Jahr 2000 ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) in Kraft und anzuwenden, um die Gewässer in einen guten Zustand zu überführen. Hierfür hatten die Mitgliedsstaaten der EU 15 Jahre Zeit. In Ausnahmefällen war eine Verlängerung der Umsetzung bis zum Jahr 2027 möglich. In Berlin gibt es bis dato nicht ein Gewässer, das diesen guten Zustand, bezogen auf die Gewässerbiologie und -chemie, erreicht hat.

Höchste Zeit zu handeln

Um ein Gewässer in den guten Zustand zu überführen, bedarf es Zeit. Es ist nicht damit getan, hier und da ein paar Fische zu besetzen oder ein paar Schilfpflanzen oder Seerosen in die Gewässer zu pflanzen. Gerade die Durchgängigkeit der Gewässer ist vielerorts ein Problem, das größerer Baumaßnahmen bedarf. Dass eine Durchgängigkeit von Havel Spree und Dahme noch innerhalb der letzten Frist bis 2027 erfolgreich umzusetzen ist, wird vermutlich leider ein Traum bleiben. Aber Anfänge müssen gemacht werden.

Nicht nur Aal und Meerforelle wollen wandern

Querverbauungen in den Gewässern sind für viele Fischarten ein großes Problem. Spricht man von Wanderfischen, denken die meisten Menschen an den Aal, den Lachs und die Meerforelle. In den Berliner Gewässern findet man von diesen drei Arten lediglich den Aal. Doch das war nicht immer so. Der Aal kommt hier vor allem deshalb noch im Vergleich zu Meerforelle und Lachs recht häufig vor, weil er regelmäßig besetzt wird. Die natürliche Wanderung aus dem Meer bis in die Hauptstadt ist nahezu unmöglich. Mit einer erfolgreichen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wäre es für alle drei Fischarten wieder möglich, in ihre ursprünglichen Lebensräume zu wandern. Und auch andere Fischarten, die zum Ablaichen innerhalb der Binnengewässer wandern (z.B. die Quappe), könnten dies wesentlich besser. Denn es gibt auch in den Binnengewässern viele Arten, die zur Laichzeit andere Gewässerstrukturen benötigen, die sie aber momentan nur schwer bis gar nicht erreichen.

#ProtectWater - Schütz das Wasser

Mit der Verabschiedung der Wasserrahmenrichtlinie hat sich die Politik eine große Aufgabe gestellt, die sie leider nur halbherzig angegangen ist. Ende 2019 Anfang 2020 stand daher eine Aufweichung der Richtlinie im Raum. Mit der Kampagne #ProtectWater haben sich mehr als 375.000 Bürgerinnen und Bürger der EU aus über 100 Umweltorganisationen gegen geplante Lockerungen der WRRL ausgesprochen. Darunter auch über 11.000 Anglerinnen und Angler aus Deutschland. Die Kampagne hatte Erfolg und im Juni 2020 teilte Virginijus Sinkevičius, EU-Kommissar für Umwelt, Ozeane und Fischerei mit, dass die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) nicht zur Überarbeitung geöffnet und aufgeweicht wird. Somit gilt es mit Nachdruck die vor über 20 Jahren gesetzten Ziele endlich umzusetzen.