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Covid-19-Pandemie: Neue Übergangsbestimmungen für Vereine

Unter diesem Titel hat unser Bundesverband gestern eine Meldung veröffentlicht, in der er die wichtigsten Änderungen des GesRuaCOVBekG kurz erklärt.

Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie wurde Ende Dezember nochmal geändert. Für Vereinsvorsitzende ist das Gesetz, das seit dem Frühjahr 2020 existiert, insbesondere deshalb interessant, weil es Vereinsvorstände ermächtigt, auch ohne entsprechende Formulierungen in den Satzungen Wahlen und Beschlussfassungen z.B. per Briefwahl durchzuführen oder auch Sitzungen im virtuellen Raum abzuhalten.

Insbesondere wurde mit der letzten Änderung nochmal herausgestellt, dass die Form der digitalen Sitzung und alternative Abstimmungsformate für die verschiedenen Vereinsorgane und nicht nur für die Jahreshauptversammlung gelten.

Auch der VDSF LV Berlin-Brandenburg wird dieses Jahr auf Basis dieses Gesetztes seine Jahreshauptversammlung digital durchführen und Wahlen sowie Beschlüsse schriftlich fassen.