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Kein Aprilscherz: Angeln in Berlin verboten

Mit heutigem Datum hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz offiziell mitgeteilt, dass die EindämmVO für Angler keine Ausnahme vorsieht.

Seit dem heutigen Tage häufen sich die Anfragen, warum denn auf einmal das Angeln in Berlin bis auf weiteres verboten sei.

Verboten ist die Angelei nicht erst seit heute, sondern seit dem 22.03., dem Datum, an dem die Corona-Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindmaßnV) überarbeitet wurde.

Grund für die plötzliche Aufregung ist, dass es nun auf Anfrage einzelner Angler und Angelmedien schriftliche Bestätigungen der zuständigen Behörden gibt. Bisher war es nur zwischen den Zeilen zu lesen. Wenn man sich den Grund der Verordnung beim Lesen der selbigen stets in Erinnerung ruft, welchen Zweck sie verfolgt, dann ist klar, die Bevölkerung soll vor der zu schnellen Ausbreitung der Pandemie geschützt werden.

Stark zusammengefasst sagt die „Corona-Verordnung“, dass wir, die Einwohner Berlins, bis auf weiteres unsere Wohnungen NICHT verlassen sollen. Das ist die grundsätzliche Regelung, zu der es dann einige Ausnahmen gibt. Die für jeden Bürger interessanten Ausnahmen stehen im § 14 Abs. 3 der SARS-CoV-2-EindmaßnV drin und sind im Wesentlichen

  • Notwendige Einkäufe, damit wir nicht verhungern/verdursten
  • Der Weg zur Arbeit, sofern es die Möglichkeit für „Homeoffice“ nicht gibt
  • Der Weg zum Arzt.

Des Weiteren dürfen wir auch an die frische Luft, wenn wir

  • Mit dem Haustier Gassi gehen, damit es in der Wohnung nicht so müffelt
  • Zum Ausüben von Sport an der frischen Luft bzw. allgemein zur Bewegung an der frischen Luft. Dabei ist der Sport/die Bewegung aber auch wieder allein bzw. mit genügend Abstand zur zweiten Person auszuüben (§14 Abs. 3 Buchstabe i, SARS-CoV-2-EindmaßnV).

Jetzt gibt es natürlich zurecht die Frage, warum ich denn nicht am Ufer sitzen und angeln darf, wenn ich alleine bin, wie das beim Angeln oft üblich ist. Ebenso die Frage, was mir passieren soll, wenn ich allein auf dem Boot sitze und in 100 m Umkreis keine weitere Person sitzt.

Wir sind der Meinung, dass es hier dem Verfasser der Verordnung um zwei Punkte geht. Zum einen, dass wir hier das Gemeinwohl (Eindämmen der Pandemie) über die Freiheit des einzelnen (Ich will doch allein meinem Hobby nachgehen) stellen müssen. Und zum anderen, dass wir leider in einer Neidgesellschaft leben. Bestes Beispiel hierfür ist der Besuch im Supermarkt mit Blick in die Klopapier- und Mehlregale.

Wenn ich mit der Angel am Wasser sitze und angele und der nächste mit seiner Picknickdecke 20m weiter sitzt und sich sonnt, wäre es nicht zu erklären, warum ich dasitzen darf und der Picknicker nicht. Dürfte er dasitzen, wenn er eine Angel mitführt?

Wenn ich mit dem Boot auf dem Wasser bin, kann ich mich kaum anstecken. Aber warum darf ich mit dem Boot rausfahren und der Ruderer in seinem Einer nicht? Ob ich als Angler oder der Ruderer in seinem Boot. Wir beide wären gleichermaßen sicher, aber da der Sportbetrieb einzustellen ist, ist eben die Ausfahrt mit dem Boot nicht möglich.

Gerade bei uns Anglern (z.B. Raubfischangeln im Frühjahr) hat sich gezeigt, dass wir ähnlich wie Steuerberater (Cum-Ex-Geschäfte) Gesetze und Verordnungen gerne bis an die Grenzen ausreizen und auch ab und an Grenzen überschreiten.

Um nicht für jede Sportart und jedes Hobby individuell festlegen zu müssen, ob man das nun darf oder nicht, wurde in der Berliner Verordnung vermutlich erstmal alles verboten und dann Einzelnes wieder erlaubt. So wurde ein sehr enger Rahmen geschaffen, der den Behörden bei ihren Handlungen hilft und zumindest im Verwaltungsdeutsch recht klare Regelungen schafft.

Als Präsidium des VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. bitten wir unsere Mitglieder darum, besonnen mit der Situation umzugehen und die persönlichen Interessen in der Ausübung des Hobbies einige Zeit hintenan zu stellen. Die Fische schwimmen uns nicht weg und es ist auch sehr unwahrscheinlich, dass euch jemand anders einen Fisch wegfängt. Da Bewegung an der frischen Luft erlaubt ist und Fischereiaufseher durchaus momentan Zeit für Spaziergänge haben, sind diese durchaus an den Gewässern unterwegs.

In der Hoffnung, dass die notwendigen Einschränkungen nicht zulange notwendig sind, hoffen wir natürlich, dass wir bis zum 1. Mai wieder erste Lockerungen erfahren, die uns das Angeln ermöglichen. Also lasst uns alle die Daumen drücken, dass die Angelei bald wieder gestattet wird und nutzt die Zeit euer Angelgerät gesund auf Vordermann zu bringen.

Petri Heil

Der Vorstand des VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.