Skip to main content

News

Wahlprüfsteine genauer betrachtet - Teil 2

Die Änderungsvorschläge in den Beteiligungsverfahren zur Novellierung der Landesfischereiordnung sind bekanntlich für die Senatsverwaltung nicht bindend. Wie stellt Ihre Partei sicher, dass die Interessen der Fischerei gewahrt bleiben und keine Landesfischereiverhinderungsverordnung resultiert?

Die Landesfischereiordnung soll überarbeitet werden, es droht eine Verordnung, die die Ficherei verhindert.

Die Novellierung der Landesfischereiordnung (LFischO) steht seit längerer Zeit an. Das Beteiligungsverfahren ist beendet. Neben den Stellungnahmen der Anglerverbände und des Fischereibeirats gibt es von Seiten der Naturschutzverbände Vorschläge, die das Angeln und die Ausübung der Berufsfischerei, wenn sie denn umgesetzt werden, stark einschränken würden (Anfütterverbot, Hälterungsverbot, Otterschutz). Es stellt sich die Frage, ob es dann noch eine Fischereiordnung ist oder eine weitere Natur- und Tierschutzregelung, die dem Zweck der Verordnung widerspricht, eben eine LandesfischereiVERHINDERUNGSverordnung. Die ursprünglich angeführten Gründe für die Novellierung (Anpassung an das EU-Recht und Entbürokratisierung) finden dagegen in den bisher vorliegenden Entwürfen kaum Beachtung (invasive Arten).

Auch bei dieser Frage gibt es von den Linken Gesprächsangebote. Spannend ist, dass sich die SPD am weitesten aus dem Fenster lehnt und klarstellt, dass es mit ihr keine LandesfischereVERHINDERUNGSverordnung geben wird. Sowohl die AfD als auch die CDU sprechen in ihren Antworten von „Angelsport“, verharren also offenbar immer noch im Denken der 70iger Jahre. CDU und SPD erkennen aber ausdrücklich die ehrenamtliche Arbeit der Angelvereine in Berlin an. Das schönste Eigentor schießen mal wieder die Grünen. „Die gemeinsamen Beratungen der Gesetzesnovelle mit den Naturschutzverbänden sollte daher nicht als Gegeneinander verstanden werden.“ Genau dieser Meinung waren wir auch und haben versucht auf die Naturschutzverbände zuzugehen und eine gemeinsame Stellungnahme zu erarbeiten und abzugeben. Schließlich haben wir alle die gleichen Ziele und müssen nur bei den Wegen an einem Konsens arbeiten. Leider kam es nicht dazu, da die Diskussion über eine gemeinsame Stellungnahme bereits verweigert wurde. Blöd, wenn sich die eigene Lobby nicht so verhält, wie man es sich wünscht.

Natürlich wollen auch wir Angler intakte Gewässer. Nur in denen finden wir eine Vielzahl von verzehrbaren Fischen. Insofern hat die PARTEI Unrecht und Recht zugleich. Die Berliner Fische sind nicht so schadstoffbelastet, dass man sie nicht essen kann und ja, das soll auch so bleiben und dafür arbeiten wir, der VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V. seit langem. Hoffen wir, dass die Einwände der Angler bei der Novellierung Berücksichtigung finden und die notwendigen Anpassungen an das EU-Recht, die bislang gar nicht in den Entwürfen enthalten sind, erfolgen und wir Angler weiter unserem Hobby nachgehen können.

Update 16.09.2021: Die FDP lehnt eine Novellierung der LFischO ab. Die Einschränkungen für Berufsfischer seien existenzbedrohend und auch die für Angelfischer nicht notwendig. Das sehen wir auch so, dennoch ist eine Novellierung – wie es auch die Senatsverwaltung in ihrer Begründung schreibt – erforderlich, weil Anpassungen an das EU-Recht erfolgen müssen. Keine Novellierung wäre auch nach unserem Empfinden ein Rechtsverstoß.

Wen die Antworten der Parteien, die wir hier ausgewertet haben im Wortlaut interessieren, findet sie hier als PDF-Dokument.

An dieser Stelle sei auch nochmal auf die Wahlprüfsteine des Landesanglerverbands Berlin verwiesen, der sich in seinen Wahlprüfsteinen auf die Fischereiordnung konzentriert hat sowie auf die neue Ausgabe der AFZ-Fischwaid (3/2021, S. 22-25), die Zeitschrift unseres Bundesverbands.