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News

Neues zum Umgang mit dem Coronavirus

Konzept zur Durchführung von Castingwettkämpfen wurde genehmigt / Verbot von Gemeinschaftsfischen wurde gestrichen.

Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,

momentan erfahren wir in allen Bereichen Lockerungen, was die bisherigen Verbote und Beschränkungen bezüglich des Coronavirus angeht. So auch für unsere Vereine.

In einer der letzten Fassungen der Coronaverordnung wurden die Fachverbände gefordert, Nutzungs- und Hygienekonzepte für ihre Sportarten zu erstellen und diese von der zuständigen Senatsverwaltung genehmigen zu lassen damit der Verband und die Vereine den Wettkampfbetrieb wieder aufnehmen können. Unser Referat Castingsport hat dies erfolgreich erledigt und am Freitag die Freigabe für das beigefügte Nutzungskonzept erhalten. Somit sind die Grundlagen geschaffen, um den Wettkampfbetrieb wieder aufnehmen zu können.

Doch nicht nur das, gerade eben (25.05., 13:30 Uhr) habe ich beim Erstellen dieses Briefes nochmal die weiteren Behördenseiten überprüft und habe dabei festgestellt, dass die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klima (SenUVK) ebenfalls Ihre Informationen zum “Umgang mit dem Coronavirus“ überarbeitet hat. Dort hieß es kürzlich noch, dass das Individuelle Angeln erlaubt ist, Gemeinschaftsfischen jedoch verboten sind. Dieser Passus wurde komplett gestrichen, so dass es nun wieder Hegegenehmigungen geben müsste (https://www.berlin.de/sen/uvk/presse/weitere-meldungen/2020/artikel.907527.php). Leider war das Fischereiamt für Rückfragen heute nicht erreichbar.

Bei der Durchführung von Angelveranstaltungen gibt es aber weiterhin Einiges zu beachten:

Die Bezirke haben unterschiedliche Auffassungen darüber ob ein Angelverein Sportverein und somit das Gelände Sportanlage ist oder nicht. Einige machen es an der Art der Pacht fest (Pacht nach SPAN = Sportanlage), einige danach, worauf man die Gemeinnützigkeit hat. Sofern man als Sportverein/Sportanlage angesehen wird gilt weiterhin § 7 der Coronaverordnung. Hier steht vor allem der Absatz 3 der Durchführung von Angelveranstaltungen im Wege, da es dort heißt „Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden.“ Das deckt die Vor- und Nachbereitung einer Angelveranstaltung leider nicht ab.

Sofern der Verein nicht unter § 7 der Verordnung fällt gelten natürlich die allgemeinen aktuellen Regeln bezüglich Abstand, Mundschutz, Desinfektion, … Ferner sollten im Vorfeld geklärt werden, wie Personenansammlungen zu vermeiden sind. Bei einer Angelveranstaltung sind das oft vor Abfahrt bzw. nach Ankunft am Steg das Aufsuchen der Sanitäranlagen, Ansammlungen am Wiegeplatz oder die Räume mit Schränken, wo das Angelgerät verstaut wird. Wie in unseren bisherigen Briefen sie auch hier nochmal erwähnt, dass wir als Vorstände uns immer vor Augen führen sollten, dass unter unseren Mitgliedern nicht wenige mindestens einer Risikogruppe angehören bzw. Angehörige von Risikogruppen im Haushalt haben, die sie anstecken könnten.

Wir finden es daher ein gutes Zeichen, dass mehrere Vereine aus Achtsamkeit beschlossen haben, in dieser Saison auf Veranstaltungen weitestgehend zu verzichten und dieses Jahr das individuelle Angeln in den Vordergrund zu stellen. Somit verspüren auch Angehörige von Risikogruppen nicht den Druck an größeren Veranstaltungen teilnehmen zu müssen.

Entgegen des Bundesverbands haben wir noch nicht alle Veranstaltungen abgesagt. Zwar steht fest, dass dieses Jahr keine Bootsangelveranstaltungen mehr stattfinden werden, jedoch besteht noch Hoffnung für das 2. Uferangeln und das Meeresfischen. Welche Veranstaltungen im Castingsport stattfinden werden wird in den nächsten Wochen ebenfalls geklärt. Wir werden über die weiteren Termine rechtzeitig informieren.

Ansonsten wünschen wir euch trotz der Einschränkungen weiterhin „Petri Heil“ und soweit mögliche eine gute Saison 2020.

 Mit freundlichen Grüßen

Das Präsidium