Skip to main content

News

Anglerprüfungen, Fischereischeine und deren Gültigkeit

Gilt mein Berliner Fischereischein, wenn ich im Urlaub in Thüringen angeln will? Muss ich eine erneute Anglerprüfung ablegen, wenn ich von Berlin nach Hamburg umziehe?

Diese und weitere Fragen hat der DAFV übersichtlich aufbereitet und beantwortet ...

Übersicht über die Regelungen der einzelnen Bundeländer.

Da das Fischereirecht in Deutschland auf Länderebene geregelt ist, gelten in überall leicht unterschiedliche Regelungen rund um die Angelfischerei. Grundsätzlich gilt, dass ich meinen Fischereischein am Erstwohnsitz beantragen sollte, um uneingeschränkt angeln zu können, jedoch gibt es mittlerweile Ausnahmen und Touristenregelungen in einigen Bundesländern.

Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) e.V. hat mit einer großen Umfrage unter den Fischereireferenten der Landesregierungen nun eine Übersicht veröffentlicht, in der zum Einen das Thema "Was muss ich beachten, wenn ich in <BUNDESLAND> im Urlaub angeln möchte?" und zum anderen was man beachten muss, wenn man durch Umzug seinen Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt.

Das Dokument steht hier beim Bundesverband zum Download bereit und enthält neben einer tabellarischen Übersicht auch Ausnahmen einzelner Bundesländer, die zu beachten sind.

Wer also nun dank sinkender Corona-Inzidenzen einen innerdeutschen Angelurlaub plant, kann hier nachschauen, wie die Anforderungen der einzelnen Bundesländer bezüglich der Angelfischerei aussehen.

Wir wünschen "Petri Heil"

Geschäftsstelle des VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V.