Anglerprüfung bestanden - Fischerschein erhalten!

Seit 2015 können Lehrgangsteilnehmer über uns Ihren Fischereischein mitbeantragen.

Diesen Service können wir all unseren Lehrgangsteilnehmern anbieten, die Ihren Erstwohnsitz in Berlin haben und einen Berliner Fischereischein beantragen wollen.

Sie haben die Möglichkeit bei der Anmeldung zur Anglerprüfung bzw. bis ca. eine Woche vor Lehrgangsbeginn den Berliner Fischereischein über unsere Geschäftsstelle mit zu beantragen.

Wie funktioniert's?

 

  • fischereischein@vdsfberlinbrandenburg.deLaden Sie sich den Fischereischeinantrag hier herunter und füllen Sie diesen aus.
  • Senden Sie uns den Antrag bitte per ...

    • ... per Email an fischereischein@vdsfberlinbrandenburg.de oder
    • ... per Post an VDSF LV Berlin-Brandenburg e.V., Hugo-Cassirer-Str. 46, 13587 Berlin zu oder ...
    • ... geben Ihn persönlich spätestens zum Lehrgangsbeginn in unserer Geschäftsstelle ab.

  • Überweisen Sie die Gebühren für den Fischereischein (27,- €) und die Fischereiabgabamarke (21,- €) mit dem Verwendungszweck "Fischereischein - Ihr Name" auf das Konto, auf dass auch die Lehrgangsgebüren zu zahlen sind.
  • Bringen Sie zum ersten Lehrgangstag ein Passbild (ca. 3,5x4,5 cm) mit oder senden sie uns das Passbild vorab per Post oder E-Mail zu.

Bitte beachten:

  • Die Beantragung kann nur erfolgen, wenn das Geld spätestens am Mittwoch vor Lehrgangsbeginn auf unserem Konto eingegangen ist! Spätere Zahlungseingänge werden zurückerstattet, und die Antragsunterlagen vernichtet bzw. dem Antragsteller zurückgegeben.
  • Bei nicht bestandener Anglerprüfung kann die Gebühr für Fischereischein nicht erstattet werden. Der Fischereischein wird nach bestandener Wiederholungsprüfung ausgehändigt.