In Brandenburg beginnt die selbstständige Angelei bereits mit 8 Jahren und ist bis ins hohe Alter gültig. Einzige Einschränkung ist, dass mit der nachfolgend beschriebenen Regelung nur auf Friedfische geangelt werden darf. Dies ist seit der Änderung des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG) aus dem August 2006 möglich und wird weithin als „Brandenburger Friedfischregelung“ bezeichnet. Hierzu ist es lediglich notwendig, die Brandenburger Fischereiabgabe zu entrichten und eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer zu erwerben. Die Fischereiabgabe kostet zurzeit (Stand: 02.02.2011) für Jugendliche 2,50 EUR/Jahr und für Erwachsene 12,00 EUR/Jahr. Um die Entrichtung der Gebühr nachzuweisen, bekommt man eine briefmarkenähnliche Marke, die auf eine personalisierte olivegrüne Trägerkarte geklebt wird (siehe Bild).
Im Rahmen der Brandenburger Friedfischregelung darf jeder, unabhängig vom Erstwohnsitz, die Friedfischangelei ausüben.